Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Verträge („Beherbergungsvertrag“) über Leistungen der TRIFORÊT Alpinresort GmbH, FN 581050k („TRIFORÊT“), gegenüber dem Hotelgast und sonstigen Vertragspartnern („Gast“). Die Leistungen umfassen insbesondere die Beherbergung, Vermietung von Räumlichkeiten wie Hotelzimmer, Apartments oder Lodges („Zimmer“), sowie alle in diesem Zusammenhang im Hotel für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.

2. Vertragsschluss, Reservierung

2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Gast und TRIFORÊT zustande. Eine Reservierung durch den Gast ist erst nach Bestätigung und Annahme (Buchungsbestätigung) durch TRIFORÊT wirksam.

2.2. Angebote von TRIFORÊT zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich, solange dem Gast keine Buchungsbestätigung zugegangen ist.

2.3. TRIFORÊT ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung (siehe auch Ziffer 3.5) leistet. In diesem Fall ist TRIFORÊT verpflichtet, vor der Annahme der Buchung des Gastes den Gast auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen.

2.4. Buchungen und Reservierungen dürfen nur durch uneingeschränkt geschäftsfähige Personen getätigt werden.

2.5. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers oder auf Erfüllung spezieller Wünsche, die über die Überlassung eines Zimmers der gebuchten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung hinausgehen.

3. Leistungen, Preise, Anzahlung, Zahlung

3.1. TRIFORÊT ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise von
TRIFORÊT zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über TRIFORÊT beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung bzw. Änderung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4. Der Preis – abzüglich eventuell bereits geleisteter Anzahlungen gemäß Ziffer 3.5 – ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Anreise vor Zimmerüberlassung und/oder sonstiger Leistungserbringung durch TRIFORÊT im Voraus zur Zahlung fällig. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist TRIFORÊT berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten (siehe Ziffer 5.1).

3.5. TRIFORÊT ist berechtigt, bei Vertragsabschluss/Reservierung eine angemessene Anzahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution mittels Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine können im Beherbergungsvertrag vereinbart werden. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den vereinbarten Preis.

3.6. TRIFORÊT ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige
Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag zu verlangen.

3.7. Rückerstattungen erfolgen in der Regel über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. In Ausnahmefällen ist eine Rückerstattung in bar vor Ort oder per Banküberweisung auf das Konto des Gastes möglich.

3.8. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist TRIFORÊT berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. TRIFORÊT wird in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme ihres Leistungsangebots erspart oder was sie durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn TRIFORÊT im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann.

3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. An- und Abreise

4.1. TRIFORÊT stellt dem Vertragspartner das Zimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag ab spätestens 16:00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere
Bereitstellung des Zimmers hat der Gast keinen Anspruch.

4.2. Am Abreisetag hat der Gast sein Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben. TRIFORÊT ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gebuchten Zimmer nicht fristgerecht geräumt und unbeschädigt zurückgegeben sind.

5. Rücktritt vom Vertrag durch TRIFORÊT

5.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung (siehe Ziffer 3.5) vor und wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann TRIFORÊT ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

5.2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Anreisezeitpunkt vereinbart wurde.

5.3. Hat der Gast eine Anzahlung (siehe Ziffer 3.5) geleistet, so bleibt dagegen das gebuchte Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr des dem vereinbarten Anreisetag folgenden Tages reserviert.

6. Stornierung, Nichtinanspruchnahme des Zimmers

6.1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Gast gemeint. Stornierungen können wie folgt erfolgen:

a) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag möglich.
b) Eine Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag wird mit 70% des Gesamtpreises berechnet.
c) Eine Stornierung bis einen Tag vor dem vereinbarten Anreisetag, ebenso wie eine Nichtanreise wird mit 90% des Gesamtpreises berechnet.

6.2. Es steht den Vertragsparteien frei, Sondervereinbarungen über Rücktrittsmöglichkeiten zu treffen. Die Vereinbarungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie schriftlich (z.B. in der
Buchungsbestätigung) festgehalten sind.

7. Nutzungsbedingungen

7.1. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei insbesondere als Erwachsene.

7.2. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern, insbesondere über Plattformen wie „Airbnb“, ist untersagt, soweit nicht der Gast und
TRIFORÊT ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

7.3. Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Shishas) sowie Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigaretten) in den Hotelzimmern zu konsumieren.

7.4. Die jeweils gültige Hausordnung wird ebenfalls Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Die Hausordnung kann über die Webseite www.triforet.at/de/ heruntergeladen oder bei
TRIFORÊT erfragt werden.

8. Haftung von TRIFORÊT, Anzeigepflicht des Gastes

8.1. TRIFORÊT haftet unbeschränkt für von TRIFORÊT zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Sach- und Vermögensschäden, die von TRIFORÊT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TRIFORÊT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vlg. §§ 1295 bis 1341 ABGB). Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird jedoch ausgeschlossen.

8.3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

8.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von TRIFORÊT auftreten, hat der Gast dies unverzüglich gegenüber TRIFORÊT bzw. dem Hotelpersonal vor Ort anzuzeigen. TRIFORÊT wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.5. Für eingebrachte Sachen haftet TRIFORÊT dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 970 bis 970c ABGB). Die Haftung von TRIFORÊT ist nur dann gegeben, wenn die Sachen TRIFORÊT oder den von TRIFORÊT befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Kommt der Gast der Aufforderung durch TRIFORÊT, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist TRIFORÊT aus jeglicher Haftung befreit.

8.6. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brandes, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Zimmer hat der Gast TRIFORÊT bzw. das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren.

9. Haustiere

Haustiere sind im TRIFORÊT herzlichst willkommen. Der Aufpreis pro Nacht beträgt EUR 25,00 pro Tier (ohne Verpflegung), die Mitnahme des Haustiers ist TRIFORÊT im Voraus anzuzeigen.

10. Beendigung des Beherbergungsvertrages

10.1. TRIFORÊT ist zur Auflösung des Beherbergungsvertrags berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Zahlung und/oder eine von ihm geschuldete Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.

10.2. TRIFORÊT ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag insbesondere dann aufzulösen und allenfalls Schadensersatz zu verlangen, wenn

a) höhere Gewalt oder andere von TRIFORÊT nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
b) Zimmer schuldhaft oder wegen irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
c) TRIFORÊT den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Beherbergungsvertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von TRIFORÊT zuzurechnen ist,
d) der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von illegalen Substanzen steht, das Zimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt oder das Zimmer zur Prostitution nutzt bzw. der Zweck und/oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
e) der Gast das Hotelpersonal oder andere Hotelgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt, stört oder anderweitig belästigt,
f) der Gast das Zimmer unberechtigt weiter-/untervermietet (siehe Ziffer 7.2).

10.3. Im Fall vorstehender Ziffer 10.2.a) ist der Gast nicht verpflichtet, den Übernachtungspreis zu entrichten. Als höhere Gewalt im Sinne vorstehender Ziffer 10.2.a) gelten alle
betriebsfremden, elementaren Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar und nicht beherrschbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit in Kauf zu nehmen sind. Hierzu zählen Krieg, Bürgerkrieg,
kriegsähnlicher Zustand, Terroranschläge, inneren Unruhen, Aufruhr, Streiks, Epidemien, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten, Lawinengefahr, Unpassierbarkeit der
mautpflichten Zufahrtsstraße vom Ort Hinterstoder zum Hotel oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben und vergleichbare Ereignisse.

10.4. In Bezug auf vorstehende Ziffern 10.1 und 10.2.b) bis 10.2.f) ist der Gast verpflichtet, den Gesamtpreis für alle gebuchten Übernachtungen abzüglich pauschal 10 % für ersparte
Aufwendungen zu zahlen; TRIFORÊT steht es in diesem Fall frei, das Zimmer anderweitig zu vermieten.

11. Datenschutz

11.1. Bucht der Gast direkt bei TRIFORÊT oder über einen Drittanbieter (z.B. ein Hotelreservierungsportal) ein Zimmer, verarbeitet TRIFORÊT die personenbezogenen Daten
des Gastes zur Durchführung eines Beherbergungsvertrages einschließlich der Durchführung des Hotelaufenthaltes und der Zahlungsabwicklung (insbesondere auch zur Nachverfolgung der Nutzung der Leistungen von TRIFORÊT, für den Check-in und die Organisation des Zimmerzugangs) im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Datenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Empfänger der personenbezogenen Daten ist TRIFORÊT, mit der der Beherbergungsvertrag über das entsprechende Zimmer abgeschlossen wird. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

11.2. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenverarbeitung“) ist der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger. Weitere Hinweise kann der Gast den auf der Webseite von TRIFORÊT unter www.triforet.at/de/ und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen.

11.3. Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an TRIFORÊT übermitteln. Im Rahmen des Abschlusses und der
Abwicklung von Beherbergungsverträgen verarbeitet TRIFORÊT keine wissentlich erlangten personenbezogenen Daten von Minderjährigen.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

12.3. Für den Gerichtsstand gilt Folgendes:

a) Wird der Vertrag zwischen einem Unternehmer gemäß § 1 Z 1 KSchG und TRIFORÊT abgeschlossen, ist das für den Sitz von TRIFORÊT örtlich und sachlich zuständige Gericht
ausschließlich zuständig.
b) Wird der Vertrag zwischen einem Verbraucher gemäß § 1 Z w KSchG und TRIFORÊT abgeschlossen, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.